TN-Bedingungen Gewinnspiele
Teilnahmebedingungen unserer Gewinnspiele auf Instagram
Wir haben große Freude daran, in unregelmäßigen Abständen über unseren Instagram-Account @kirche_im_europa_park Gewinnspiele anzubieten. Für sämtliche Instagram-Gewinnspiele gelten folgende Regeln und Teilnahmebedingungen:
1. Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram. Sie werden in keiner Weise von Instagram unterstützt, gesponsert oder organisiert. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspieles werden ausschließlich von der Kirche im Europa-Park bereitgestellt.
2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person in eigenem Namen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmer:innen, die bereits das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten am Gewinnspiel mitmachen.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, die jünger als 16 Jahre sind und Geschäftsunfähige.
2.3 Die Kirche im Europa-Park behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich durch unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Gewinnspiels einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmenden verschaffen oder verschaffen wollen. Der Veranstalter kann Teilnehmende in diesen Fällen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
2.4 Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Jeder Teilnehmende darf nur einmal an einem identischen Gewinnspiel teilnehmen.
3. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist die Anerkennung der im Gewinnspiel genannten Bedingungen und die Einhaltung der im Gewinnspiel genannten Teilnahme-Frist. Eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.
4. Der Gewinner wird per E-Mail oder auf elektronischem Weg vom Veranstalter benachrichtigt. Hinsichtlich des Gewinns gilt, dass jeder so benachrichtigte Teilnehmende verpflichtet ist, innerhalb von zwei Wochen nach Versand der Benachrichtigung, dem Veranstalter mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls der Veranstalter innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der Veranstalter behält sich vor, einen anderen Teilnehmenden zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.
4.2 Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten des Teilnehmenden fehlerhaft sein (z.B. E-Mailadresse) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmenden.
5. Die Kirche im Europa-Park ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, anzupassen oder abzuändern, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels ohne entsprechende Maßnahmen aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Wir haben große Freude daran, in unregelmäßigen Abständen über unseren Instagram-Account @kirche_im_europa_park Gewinnspiele anzubieten. Für sämtliche Instagram-Gewinnspiele gelten folgende Regeln und Teilnahmebedingungen:
1. Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram. Sie werden in keiner Weise von Instagram unterstützt, gesponsert oder organisiert. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspieles werden ausschließlich von der Kirche im Europa-Park bereitgestellt.
2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person in eigenem Namen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmer:innen, die bereits das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten am Gewinnspiel mitmachen.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, die jünger als 16 Jahre sind und Geschäftsunfähige.
2.3 Die Kirche im Europa-Park behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich durch unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Gewinnspiels einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmenden verschaffen oder verschaffen wollen. Der Veranstalter kann Teilnehmende in diesen Fällen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
2.4 Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Jeder Teilnehmende darf nur einmal an einem identischen Gewinnspiel teilnehmen.
3. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist die Anerkennung der im Gewinnspiel genannten Bedingungen und die Einhaltung der im Gewinnspiel genannten Teilnahme-Frist. Eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.
4. Der Gewinner wird per E-Mail oder auf elektronischem Weg vom Veranstalter benachrichtigt. Hinsichtlich des Gewinns gilt, dass jeder so benachrichtigte Teilnehmende verpflichtet ist, innerhalb von zwei Wochen nach Versand der Benachrichtigung, dem Veranstalter mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls der Veranstalter innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der Veranstalter behält sich vor, einen anderen Teilnehmenden zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.
4.2 Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten des Teilnehmenden fehlerhaft sein (z.B. E-Mailadresse) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmenden.
5. Die Kirche im Europa-Park ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, anzupassen oder abzuändern, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels ohne entsprechende Maßnahmen aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.



